
Die für Wettbewerbspolitik zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin Margrethe Vestager sagte: „Der Befristete Beihilferahmen gibt den Mitgliedstaaten seit Beginn der Pandemie die Möglichkeit, Unternehmen, die es brauchen, gezielt und angemessen zu unterstützen, und sorgt dank geeigneter Vorkehrungen für die Wahrung des fairen Wettbewerbs im Binnenmarkt.“ Um die wirtschaftliche Erholung stärker zu unterstützen, hat die Kommission ferner zwei neue Instrumente eingeführt, die während eines zusätzlichen befristeten Zeitraums direkte Anreize für private Investitionen für zukunftsgerichtete Investitionsförderung und Solvenzhilfe bieten. Darüber hinaus hat die Kommission heute in einer Mitteilung die wichtige Rolle der Wettbewerbspolitik für die Erholung Europas, den ökologischen und digitalen Wandel und für einen widerstandsfähigen Binnenmarkt dargelegt. Weiters überprüft die Kommission derzeit die wettbewerbspolitischen Instrumente, um sicherzustellen, dass Fusions-, Kartell- und Beihilfenkontrolle weiterhin ihren Zweck erfüllen, und um ihr bestehendes Instrumentarium gegebenenfalls zu ergänzen.
Pressemitteilung zum Befristeten Rahmen
Befristeter Rahmen für staatliche Beihilfen
Pressemitteilung zur Wettbewerbspolitik
Register der Kommissionsdokumente
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 18. November 2021
- Autor
- Vertretung in Österreich