
Ziel ist es, die Aufdeckung verdächtiger Transaktionen und Aktivitäten zu erleichtern und die Schlupflöcher zu schließen, die Kriminelle dazu nutzen, Erträge aus Straftaten über das Finanzsystem zu waschen oder damit terroristische Aktivitäten zu finanzieren. Ein zentraler Bestandteil des Pakets ist die Schaffung einer EU-Behörde für die Bekämpfung von Geldwäsche, die auch die Zusammenarbeit zwischen den zentralen Meldestellen verbessern soll. Zudem regt die Kommission eine EU-weite Barzahlungsobergrenze von 10.000 Euro an. Eine derartige Begrenzung hoher Barzahlungen erschwert es Straftätern, schmutziges Geld zu waschen. Die Höhe des vorgeschlagenen Limits trägt der wichtigen Rolle des Bargeldes Rechnung. Derartige Obergrenzen bestehen bereits in etwa zwei Dritteln der Mitgliedstaaten, doch sind die Beträge unterschiedlich hoch. Zusätzlich dazu wird die Bereitstellung anonymer Krypto-“Geldbörsen“ untersagt, so wie schon heute bei anonymen Bankkonten der Fall. EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness sagte: „Geldwäsche ist eine klare und reale Bedrohung für Bürger, demokratische Institutionen und das Finanzsystem. Wir dürfen das Ausmaß des Problems nicht unterschätzen und müssen die Schlupflöcher für Kriminelle schließen. Mit dem heute vorgelegten Paket intensivieren wir unsere Bemühungen, das Waschen schmutzigen Geldes über das Finanzsystem zu stoppen. Wir verstärken die Koordinierung und Zusammenarbeit zwischen den Behörden der Mitgliedstaaten und schaffen eine neue Behörde für die Geldwäschebekämpfung. Diese Maßnahmen werden uns dabei helfen, die Integrität von Finanzsystem und Binnenmarkt zu schützen.“
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 20. Juli 2021