Die Vorschläge betreffen Erwachsene, die aufgrund einer Beeinträchtigung oder unzulänglicher persönlicher Fähigkeiten ihre eigenen Interessen nicht schützen können. Dabei kann es sich beispielsweise um Beeinträchtigungen infolge einer Krankheit wie Alzheimer oder eines gesundheitlichen Problems, etwa eines Komas, handeln. EU-Kommissionsvizepräsidentin Věra Jourová sagte: „Mit diesem Vorschlag lösen wir ganz reale Probleme von Menschen in Situationen, in denen sie Rechtsschutz oder Unterstützung benötigen. Ob sie nun Vermögenswerte oder Immobilien in einem anderen Land verwalten, sich im Ausland medizinisch behandeln lassen oder in ein anderes EU-Land umziehen müssen – die vorgeschlagenen Vorschriften sorgen für rechtliche Klarheit, weniger Aufwand und einen besseren Schutz.“
Vorschlag für Beschluss des Rates
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 31. Mai 2023
- Autor
- Vertretung in Österreich