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Vertretung in Österreich
  • Erklärung
  • 15. Juni 2023
  • Vertretung in Österreich
  • Lesedauer: 1 Min

Irreführende Berichte zu angeblichen Gehaltserhöhungen in der EU

Auf einigen Webseiten war in den letzten Tagen zu lesen, dass EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihr Gehalt deutlich würde erhöhen wollen. Diese Artikel sind falsch und irreführend.

Auf einigen Webseiten war in den letzten Tagen zu lesen, dass EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen ihr Gehalt und das der Beamten und Angestellten der EU-Institutionen deutlich würde erhöhen wollen. Diese Artikel sind falsch und irreführend.

Nein, Präsidentin von der Leyen erhält keine 15 Prozent mehr, sondern, wie alle anderen Beamten und Angestellten der Institutionen, 1,7 Prozent.

Auch hat sie nicht um eine Gehaltserhöhung gebeten oder selbst darüber entschieden. Die Gehaltsanpassung findet im Normalfall einmal im Jahr statt. Die genannten 1,7 Prozent wurden automatisch berechnet. Dabei kam eine vordefinierte Formel zur Anwendung, die für alle Institutionen (auch, z.B., Rat, Europäisches Parlament, Rechnungshof und die Zentralbank) gilt.

Diese automatische Berechnung wurde von Europäischem Rat und Parlament beschlossen und wird seit 2013 so gehandhabt. Dabei werden die Kaufkraft von Angestellten des Öffentlichen Dienst in der EU und die Inflation in Luxemburg und Brüssel als Richtwerte genutzt. Im Endeffekt können die Gehälter dadurch steigen oder auch sinken.

Beispielsweise stiegen 2022 die EU-Gehälter um 4,4 Prozent. Das war weit unter der Inflation von 10,5 Prozent in Belgien.

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
15. Juni 2023
Autor
Vertretung in Österreich