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Vertretung in Österreich
  • Presseartikel
  • 14. Februar 2024
  • Vertretung in Österreich
  • Lesedauer: 1 Min

Screening von Europäischer Kommission/Verbraucherschutzbehörden: Influencer kennzeichnen Werbung selten

Legen Influencerinnen und Influencer bei ihren Posts offen – wie es das EU-Verbraucherrecht vorschreibt – wenn es sich bei ihrem Content um Werbung handelt?

Press conference by Didier Reynders, European Commissioner, on a state aid case: ICPEI developing cloud and edge computing technologies

Ein Screening („Sweep“) von Europäischer Kommission und den nationalen Verbraucherschutzbehörden von 22 Mitgliedstaaten, Norwegen und Island hat ergeben: Nur jede/r fünfte kennzeichnet solche Werbeaktivitäten systematisch.  Fast alle Überprüften (97 Prozent) veröffentlichen kommerzielle Inhalte. EU-Justizkommissar Didier Reynders sagte: „Auf den sich ausweitenden Social-Media-Plattformen lassen sich in der Influencer-Szene gute Geschäfte machen. Heutzutage erzielen die meisten Influencerinnen und Influencer Gewinne mit ihren Posts. Unsere Ergebnisse zeigen jedoch, dass sie ihren Followern das nicht immer offen kommunizieren. Influencerinnen und Influencer haben einen großen Einfluss auf ihre oft minderjährigen Follower. Ich fordere sie auf, ihrem Publikum gegenüber viel mehr Transparenz zu zeigen.“

Pressemitteilung

Rechtsplattform für Influencer (Influencer Legal Hub)

Frühere Sweeps

Netz für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz

Gesetz über digitale Dienste

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
14. Februar 2024
Autor
Vertretung in Österreich