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Vertretung in Österreich
Presseartikel11. Mai 2021Lesedauer: 1 Min

Selmayr: EU schützt Euro-Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel

„Die EU schützt Euro-Banknoten explizit als gesetzliches Zahlungsmittel“, betont Martin Selmayr, Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission, im Hinblick auf Medienberichte, die fälschlicherweise suggerieren, die EU wolle Bargeld abschaffen.

Euro - European Central Bank

„Die EU schützt Euro-Banknoten explizit als gesetzliches Zahlungsmittel“, betont Martin Selmayr, Leiter der Vertretung der Europäischen Kommission, im Hinblick auf Medienberichte, die fälschlicherweise suggerieren, die EU wolle Bargeld abschaffen. Im Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV), genauer gesagt in Artikel 128 Absatz 1 Satz 3, sind Euro-Banknoten als gesetzliches Zahlungsmittel verankert. Zudem hat der Europäische Gerichtshof in einem Urteil vom 21. Jänner 2021 festgehalten, dass das vorrangige EU-Verfassungsrecht Vorschriften entgegensteht, welche die rechtliche oder faktische Abschaffung des Euro-Bargelds bezwecken oder bewirken.

Gleichzeitig kämpft die Europäische Union vehement gegen Geldwäsche, Korruption und Terrorismus“, unterstreicht Selmayr. Die Europäische Kommission plant, im Sommer ein neues Gesetzespaket gegen Geldwäsche auf den Weg zu bringen. In diesem Kontext ist eine Obergrenze für Bargeldzahlungen in Diskussion. EU-Finanzkommissarin Mairead McGuinness sagte dazu in einem Interview mit der Süddeutschen Zeitung: „Wir reden über eine Obergrenze von 10.000 Euro. So viel Geld in den Taschen herumzutragen, ist ganz schön schwer. Die meisten Menschen machen das nicht. Aber wir respektieren es, dass Bürger Bargeld mögen, und wir wollen es nicht abschaffen. Doch wir wollen saubere Euros, keine dreckigen.“  

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
11. Mai 2021