Wer die Staatsangehörigkeit eines EU-Mitgliedstaats besitzt, verfügt über eine Reihe von Rechten und Vorteilen, die sich von denen unterscheiden, die sich durch die Staatsangehörigkeit in im eigenen Land ergeben, so z. B. in Bezug auf Freizügigkeit, konsularischen Schutz und die aktive Teilhabe an demokratischen Prozessen. EU-Außenbeauftragter Josep Borrell erklärte: „Im Rahmen der jüngsten Krisen in Afghanistan, der Ukraine, Sudan, Niger, Israel und Gaza haben wir wichtige Lehren daraus gezogen, wie die Mitgliedstaaten und Institutionen der EU besser zusammenarbeiten können, um EU-Bürgerinnen und -Bürger, die im Ausland in eine Notsituation geraten, zu unterstützen. Die heute vorgeschlagenen überarbeiteten Vorschriften über den konsularischen Schutz werden Koordinierung und Solidarität innerhalb der EU bei der Vorsorge für und der Reaktion auf Krisen stärken.“
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 6. Dezember 2023
- Autor
- Vertretung in Österreich