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Vertretung in Österreich
Presseartikel5. März 2024Vertretung in ÖsterreichLesedauer: 1 Min

Verbot für in Zwangsarbeit hergestellte Produkte auf EU-Markt

Produkte, die in Zwangsarbeit hergestellt wurden, werden künftig auf dem EU-Binnenmarkt verboten.

Participation of Ursula von der Leyen, President of the European Commission, in the plenary session of the European Parliament

Auf einen entsprechenden Gesetzesvorschlag der EU-Kommission haben sich das Europäische Parlament und die EU-Mitgliedstaaten gestern Nacht politisch geeinigt. Die neuen Regeln werden sowohl für Produkte gelten, die in der EU für den Binnenmarkt und zum Export hergestellt werden, als auch für in die EU importierte Produkte. Sie betreffen alle Unternehmen und Wirtschaftszweige und alle Arten von Zwangsarbeit. Mögliche Fälle von Zwangsarbeit außerhalb der EU wird die EU-Kommission untersuchen, Fälle innerhalb der EU werden von den EU-Mitgliedstaaten nachverfolgt. Die Bekämpfung der Zwangsarbeit ist eine politische Priorität der Kommission von der Leyen, denn weltweit arbeiten geschätzt fast 28 Millionen Menschen in Zwangsarbeit – auf allen Kontinenten und in zahlreichen Branchen. Die politische Einigung muss nun noch förmlich bestätigt werden, danach treten die neuen Regeln 36 Monate nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Pressemitteilung in der Meldungsübersicht

Vorschlag der EU-Kommission

Einzelheiten

Datum der Veröffentlichung
5. März 2024
Autor
Vertretung in Österreich