Auf den Vorschlag der Europäischen Kommission haben sich das EU-Parlament und die Mitgliedstaaten im Rat gestern politisch geeinigt. Obwohl die bestehenden EU-Regeln bereits Verbesserungen gebracht haben, blieben 2019 immer noch etwa 40 % der grenzübergreifenden Verstöße ungestraft: entweder, weil der Lenker nicht ermittelt oder weil die Zahlung der Geldbuße nicht durchgesetzt werden konnte. Mit den neuen EU-Regeln wird ein automatisierter Informationsaustausch zwischen den nationalen Behörden sowie Amtshilfeverfahren zur Ermittlung des Lenkers und Vollstreckung von Geldbußen eingeführt. Damit sollen vor allem Geschwindigkeitsübertretungen, Fahren unter Alkohol- und Drogeneinfluss, Fahrerflucht, gefährliche Überholmanöver und Falschparken besser grenzübergreifend geahndet werden können.
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 13. März 2024
- Autor
- Vertretung in Österreich