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Vertretung in Österreich
Presseartikel16. Februar 2022Vertretung in ÖsterreichLesedauer: 1 Min

Von der Leyen begrüßt EuGH-Urteile zum Rechtsstaatsmechanismus

EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen begrüßt, dass der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute die Gültigkeit des Rechtsstaatsmechanimus bestätigt hat.

1.	Ursula von der Leyen während der Pressekonferenz zum Tod von Parlamentspräsident David Sassoli

Die Klagen Ungarns und Polens wurden abgewiesen. „Der Gerichtshof bekräftigt die Rechtmäßigkeit dieses wichtigen Instruments, das es uns ermöglicht, den EU-Haushalt und die finanziellen Interessen der Union besser vor Verstößen gegen die Grundsätze der Rechtsstaatlichkeit zu schützen“, betonte von der Leyen. Unter Berücksichtigung dieser Urteile werde die Europäische Kommission in den nächsten Wochen Leitlinien annehmen, die mehr Klarheit über die Anwendung des Mechanismus in der Praxis bieten. „Ich habe versprochen, dass kein Fall verloren geht. Und ich habe dieses Versprechen gehalten. Die Kommission überwacht seit Inkrafttreten der Verordnung die Lage in allen Mitgliedstaaten und prüft bestimmte Fälle eingehend. Wenn die Voraussetzungen der Verordnung erfüllt sind, werden wir entschlossen handeln. Die heutigen Urteile bestätigen, dass wir auf dem richtigen Weg sind.”

Vollständige Erklärung der EU-Kommissionspräsidentin

Pressemitteilung des Gerichtshofs der Europäischen Union

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Datum der Veröffentlichung
16. Februar 2022
Autor
Vertretung in Österreich