Die Europäische Kommission prüfe das Urteil des polnischen Verfassungsgerichts derzeit sorgfältig, betonte sie. „Aber ich kann Ihnen bereits heute sagen: Ich bin zutiefst besorgt. Erstens stellt dieses Urteil die Grundlagen der Europäischen Union infrage.“ Es sei das erste Mal, dass ein Gericht eines Mitgliedstaats feststellt, dass die EU-Verträge nicht mit der nationalen Verfassung vereinbar seien. Zweitens wirke sich das Urteil unmittelbar auf den Schutz des Justizwesens aus und habe schwerwiegende Folgen für die polnische Bevölkerung. „Wir können und wir werden es nicht zulassen, dass unsere gemeinsamen Werte aufs Spiel gesetzt werden. Die Kommission wird handeln. Und die Optionen sind uns allen bekannt“, sagte von der Leyen. Die erste Option sei das Vertragsverletzungsverfahren, die zweite der Konditionalitätsmechanismus zum Schutz des Budgets und die dritte das Verfahren nach Artikel 7. „Es ist das stärkste Instrument des Vertrags. Und wir müssen es erneut anwenden“, unterstrich die EU-Kommissionspräsidentin, die gleichzeitig klarmachte, dass sie die Situation „zutiefst bedaure“. „Ich bin seit jeher eine Verfechterin des Dialogs gewesen und werde das auch in Zukunft immer sein. Diese Situation kann und muss gelöst werden. Und wir wollen ein starkes Polen in einem geeinten Europa.“
Rede der Präsidentin
Einzelheiten
- Datum der Veröffentlichung
- 19. Oktober 2021